Wichtig für Sie zu wissen
Meine Leistungen können bei bestehendem Pflegegrad im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen übernommen werden.
Auch pflegebedürftige Personen, die in stationären Einrichtungen leben, haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.
Keine physiotherapeutischen und pflegerischen Tätigkeiten, keine Putzhilfe.